Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Bennewitz wurde am am 23.08.2011 durch das Landratsamt des Landkreis Leipzig genehmigt und am 30.09.2011 durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Bennewitz wirksam.
Nach § 1 Baugesetzbuch Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan soll nach § 5 Abs. 1 BauGB die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung der Gemeinde in den Grundzügen darstellen. Dabei ist die Planung auf die Ziele der Raumordnung und Landesplanung anzupassen.
Der FNP ist für beteiligte Behörden, öffentliche Planungsträger und für die Gemeinde selbst bindend.
Gegenüber dem Bürger hat der FNP keine unmittelbare Rechtswirkung somit können aus seinen Darstellungen keine Rechtsansprüche, wie etwa Baugenehmigungen für ein bestimmtes Grundstück erwirkt werden.
Jedoch müssen alle Bebauungspläne aus dem FNP entwickelt werden. Erst diese enthalten gegenüber dem Bürger rechtsverbindliche Festsetzungen.