Schutzgebiete
Schutzgebiete nach BNatSchG
Durch Erklärung werden gemäß Bundesnaturschutzgesetz Teile von Natur und Landschaft unterschutzgestellt.
Die Erklärung bestimmt den Schutzgegenstand, den Schutzzweck, die zur Erreichung des Schutzzwecks notwendigen Gebote und Verbote.
Auf dem Gemeindegebiet sind folgende Schutzgebiete ausgewiesen:
NATURA2000-Gebiete
NATURA2000-Gebiete sind ein europaweites Netz an Schutzgebieten und ermöglichen somit einen weitreichenden Naturschutz über Grenzen hinweg.
Grundsätzlich gibt es zwei Typen von NATURA2000-Gebieten:
– Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) und
– EU-Vogelschutzgebiete.
Trinkwasserschutzgebiete
Der nördliche Bereich des Gemeindegebietes liegt im Trinkwasserschutzgebiet WW Canitz/Thallwitz. Teilflächen der Ortsteile Nepperwitz, Grubnitz und der nördliche Bereich von Bennwitz werden von der Trinkwasserschutzzone IIIB erfasst.