Schornsteinfeger
Eigentümer sind verpflichtet, ihre kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen fristgerecht kehren und überprüfen sowie die nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV - vorgeschriebenen Messungen durchführen zu lassen.
Seit 2013 dürfen Hausbesitzer selbst entscheiden, wer die regelmäßigen Kehr- und Überprüfungsarbeiten durchführt.
Es gibt aber weiterhin Aufgaben, welche nur durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden können. Darunter fallen folgende Aufgaben:
- Die Führung des Kehrbuchs mit der Kontrolle, ob die vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten durchgeführt wurden,
- die Durchführung der Feuerstättenschau zweimal im siebenjährigen Vergabezeitraum einschließlich der Prüfung der Betriebs- und Brandsicherheit der Anlagen,
- die Durchführung von anlassbezogenen Überprüfungen,
- die Ausstellung von Bescheinigungen zu Bauabnahmen nach Landesrecht und
- die Durchführung von Ersatzvornahmen, wenn Eigentümer ihren Reinigungs-, Überprüfungs- oder Messpflichten nicht nachkommen.
Bezirksschornsteinfeger Toni Ziegan ist zuständig für die Ortsteile Altenbach, Leulitz und Zeititz.
Bezirksschornsteinfeger Alexander Gromball ist zuständig für die Ortsteile Bennewitz, Deuben, Grubnitz, Nepperwitz, Schmölen, Pausitz, Bach, Neuweißenborn und Rothersdorf.
Bezirksschornsteinfeger
- Schornsteinfegermeister Toni Ziegan, Lindenring 81, 04824 Beucha
- Schornsteinfegermeister Alexander Gromball, Stollwerckstraße 7, 04808 Wurzen