Im Rahmen des Gemeinschaftsprojektes gemäß der Förderrichtlinie „Weltoffenes Sachsen“ stehen insgesamt 25.000 Euro in 2022 für Projekte und Initiativen in den vier Partnerkommunen zur Verfügung, die das Engagement der Region für Gemeinsinn und Demokratie erlebbar machen. Ausdrücklich geht es dabei darum, die Kooperation zwischen den Vereinen sowie die öffentliche Wirksamkeit der Aktionen zu fördern. Auch mit Blick auf die Förderrichtlinie, werden diese Forderungen zu ausschließenden Bedingungen.
Bedingungen für die Beantragung von Fördermitteln für Projekte / Aktionen:
• Beschreibung der inhaltlichen Ziele, gemäß den Zielen des Demokratieprojektes, d.h. das Projekt dient vorrangig mehreren dieser Aspekte:
o der Aktivierung eines größeren Teils der Bürgerschaft für die demokratische Beteiligung an der Gestaltung der Zukunft des Wurzener Landes
o der Stärkung der Selbstorganisation zur Meinungsfindung und Ideenumsetzung
o der Unterstützung vorhandenen Engagements
o der Förderung weiterer Kompetenzen
o dem Gegenstand (Punkt II) der Förderrichtlinie Weltoffenes Sachsen vom 10. März 2020
• Das Projekt ist innerhalb des Jahres 2022 umsetzbar.
• Es handelt sich nicht um eine Investition.
• Es liegt eine Grobkalkulation der Kosten und der Finanzierung vor.
• Es werden Eigenleistungen bzw. weitere Finanzierungsquellen nachgewiesen.
Zum Verfahren:
• Prüfung der Anträge durch das Projektteam bis Mitte April
• Diskussion im Beirat
• Präsentation der zu empfehlenden Projekte im Rahmen der Aktionsraumkonferenz am 20.05.2022
• Zuschlag Ende Mai 2022 durch die Bürgermeister des Wurzener Landes
Träger des Projektes: die Kommunen des Wurzener Landes
(Wurzen, Bennewitz, Lossatal und Thallwitz)
unter Federführung der Stadt Wurzen