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Geänderte stationäre Beschilderung
Im Zuge der Verkehrsberuhigung und zum Schutze der Fußgänger, wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Leipziger Straße ab August 2018 auf 30 km/h reduziert.
Die genaue Beschilderung entnehmen Sie dem angefügten Verkehrszeichenplan.
Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ab August 2018© Gemeinde Bennewitz Patrick Graf