Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine
Das Landratsamt LK Leipzig trifft Vorbereitungen zur Unterbringung und Unterstützung für eine größere Anzahl an Flüchtlingen. Leider stehen noch einige Umsetzungshinweise des Innenministerium des Bundes (BMI) und des Landes Sachsen (SMI) aus. Folgende Informationen können jedoch bereits gegeben werden. Wir danken sehr herzlich für Ihre Unterstützung und werden sobald nähere Informationen zu den konkreten Vorgehensweisen vorliegen, informieren.
Zur Ankunft im Landkreis Leipzig finden Sie hier die wichtigsten Informationen für ukrainische Staatsbürger und andere vor dem Krieg geflüchtete Menschen deutscher sowie ukrainischer und russischer Sprache:
- Informationen für ukrainischer Staatsbürger und andere vor dem Krieg geflüchtete Menschen(PDF, 544 kB)
- Важлива інформація для громадян України(PDF, 806 kB)
- Добро пожаловать в Германию(PDF, 396 kB)
- Flyer des Freistaats Sachsen für den Erstkontakt in mehreren Sprachen(PDF, 699 kB)
Allgemeine Rechtslage zum Aufenthalt
Welchen Status haben Geflüchtete aus der Ukraine?
Laut einem aktuellen EU-Ratsbeschluss gilt: die Ukraine-Flüchtlinge erhalten einen "vorübergehenden Schutz". In Deutschland wird dieser durch das Aufenthaltsgesetz gewährt. Die Aufenthaltserlaubnis (nach § 24 AufenthG) gilt zunächst für ein Jahr. Mit diesem Schutz ist auch etwa eine Arbeitserlaubnis ohne weitere Voraussetzungen möglich. Personen mit einem Aufenthaltsrecht nach § 24 AufenthG sind berechtigt, Asylbewerberleistungen zu beziehen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sie sich offiziell anmelden.
Menschen, die bereits im Landkreis Leipzig angekommen sind, werden gebeten, sich beim Ausländeramt anzumelden.
Bitte beachten: Es handelt sich hierbei nicht um die offizielle Erstregistrierung! Diese wird später erfolgen.
Senden Sie bitte eine E-Mail an registrierung.ukraine@lk-l.de mit folgenden Angaben:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Tag der Einreise nach Deutschland
- Aktueller Aufenthaltsort: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort
- Erreichbarkeit per Telefon und per Mail
- Ggf. Kontaktperson mit Erreichbarkeit für Rückfragen
Aufenthalt visumsfrei oder mit einem Besuchervisum – was muss ich beachten?
Vertriebene können sich jedoch auch ohne Registrierung visafrei für 90 Tage in der europäischen Union aufhalten. Damit verbunden sind dann keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Menschen müssen im Falle des Visums selbst für ihre Krankenversicherung und den Lebensunterhalt aufkommen und haben keine Arbeitserlaubnis. Das Visum kann um weitere 90 Tage verlängert werden. Der Antrag muss beim Ausländeramt eingereicht werden.
(Weitere Informationen können Sie unter: www.bmi.bund.de/ukraine abrufen. Dort finden Sie auch die Antworten zu einigen oft gestellten Fragen in deutsch, ukrainisch und englisch.)
Wenn Sie im Landkreis Leipzig angekommen sind, melden Sie sich bitte beim Ausländeramt an. Dieses Portal soll Ihnen dabei helfen, alle notwendigen Angaben, in einem Schritt zu übermitteln. Im hinteren Teil des Fragebogens haben Sie dann die Möglichkeit einen ersten Antrag auf Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetzt zu stellen. Auch wenn Sie bereits einen Mietvertrag haben, gibt es die Möglichkeit Kosten der Unterkunft zu beantragen.
Bitte nehmen Sie sich für das Ausfüllen Zeit. Denn je vollständiger die Angaben sind, umso weniger Rückfragen müssen gestellt werden und desto schneller kann Ihr Antrag im Ausländeramt bearbeitet werden.
Achtung! Bitte füllen Sie das Formular in deutscher Sprache aus.
Hier kommen Sie zum Formular.
Wo können freie Wohnungen gemeldet werden?
Wer im Landkreis Leipzig Wohnungen für vertriebene Menschen aus der Ukraine dauerhaft zur Verfügung stellen kann, wendet sich bitte ebenfalls an das Ausländeramt. Hier wird die Registrierung koordiniert.
Wichtig ist, dass es sich hierbei um abgeschlossene Wohneinheiten handeln muss. Die Kosten der Unterkunft werden maximal im Rahmen der geltenden Kosten der Unterkunft (KdU-Sätze des Landkreises Leipzig(PDF, 1,0 MB)) durch das Ausländeramt übernommen, sobald ein Mietvertrag unterzeichnet ist. In diesen Fällen kann ein Antrag auf Wohnungserstausstattung gestellt werden, sofern nicht bereits vorhanden. Wenn auf eigene Initiative ein Wohnung gesucht wird, kann eine Kostenzusicherung leider nicht vor einer Prüfung des Einzelfalls erfolgen
Wohnungsangebote richten Sie bitte an: unterbringung.asyl@lk-l.de.
Wir bitten um Angabe folgender Punkte:
- Name, Vorname des Anbieters:
- Kontaktdaten des Anbieters (Telefon und E-Mail):
- Größe / qm der Wohnung:
- Anzahl der Zimmer:
- Ausstattung vorhanden? Ja / Nein
Wichtig ist, dass es sich dabei um dauerhafte Angebote und auch um abgeschlossene Wohneinheiten handelt. Die Kosten der Unterkunft können müssen sich an den geltenden KdU-Sätzen des Landkreises(PDF, 1,0 MB) orientieren. Das Ausländeramt wird dann die Mietverträge mit den Vermietern abschließen und die Schutzsuchenden unterbringen. Aufgrund der Fülle der Aufgaben kann dies einige Zeit in Anspruch nehmen. Es erfolgt in jedem Falle eine Rückmeldung zum Angebot.
Was gibt es bei der privaten Unterbringung zu beachten?
Ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger können visumsfrei nach Deutschland einreisen. Und sie dürfen hier wohnen, wo sie möchten. Dabei können sie auf die staatlichen oder kommunalen Angebote zurückgreifen – müssen es aber nicht. Wenn die Unterbringung z.B. im Gäste- oder im leerstehenden Kinderzimmer organisiert wird, ist dies als private Nachbarschaftshilfe zu verstehen. Die Kosten hierfür können nicht durch den Landkreis übernommen werden. Die Unterbringung auf eigene Initiative ist nur als Übergangslösung zu verstehen und kann eine dauerhafte Lösung in der Regel nicht ersetzen. Darüberhinaus haben nur registrierte ukrainische Staatsbürger Anspruch andere Leistungen, darunter Krankenversicherung oder eine Beschäftigungserlaubnis. Menschen, die sich mit einem Visum in der EU aufhalten, haben dieses Recht nicht.
Wer Flüchtlinge aus der Ukraine bei sich aufnimmt, sollte diese Menschen darüber informieren, dass diese sich beim Ausländeramt des Landkreis Leipzig anmelden unter registrierung.ukraine@lk-l.de. Benötigt werden Name, Geburtsdaten und Geburtsort, Tag der Einreise nach Deutschland, die aktuellen Kontaktdaten per Telefon und Mail sowie ggf. eine Kontaktperson für Rückfragen. Diese Meldung ist wichtig, damit die vertriebenen Menschen über einen direkten Draht mit weitere Informationen und auch finanzielle Unterstützung erhalten können.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich noch keine Unterkunft habe?
Alle aus der Ukraine Geflüchtete, die hier keine Unterkunft haben: Suchen Sie bitte die Aufnahmeeinrichtung Mockau III in 04356 Leipzig, Graf-Zeppelin-Ring 6 auf oder wenden sich an unterbringung.asyl@lk-l.de; Telefon: 03433 241 4720 an das Ausländeramt im Landkreis Leipzig.
Auch Privatpersonen, die den Transport von geflüchtete Menschen übernommen haben und keine Unterkunft bereitstellen können, sollen bitte die Aufnahmeeinrichtung in Mockau ansteuern. Dort kann unter anderem ein erster Gesundheitscheck sowie die offizielle Registrierung erfolgen. Ein möglichst geordnetes Verfahren hilft den geflüchteten Menschen schnell und zuverlässig Hilfe und Unterstützung zu bekommen!
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Vertriebene aus der Ukraine
Wer auf Sozialleistungen angewiesen ist (finanzielle Unterstützung, medizinische Versorgung, Unterbringung), muss sich beim Ausländeramt anmelden/registrieren lassen. Denn nur dann gibt es einen rechtlichen Anspruch auf staatliche Unterstützung und ein Aufenthaltsrecht von zunächst einem Jahr.
Den Antrag auf Leistungen nach dem AsylbLG ist hier zu finden -> Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz(PDF, 91 kB)
Der Antrag sollte im Vorfeld ausgefüllt und per E-Mail an asylleistung@lk-l.de gesendet werden. Das Ausländeramt meldet sich für einen zeitnahen Termin für die finale Bearbeitung vor Ort.
Zu den Leistungen gehören:
- Die Höhe des Regelsatzes richtet sich nach u.a. Familienstand bzw. Alter der Kinder. Eine erwachsende alleinstehende Person, welche in einer Wohnung untergebracht ist, erhält monatlich 367,00 €. Mit den Regelleistungen sind u.a. die Grundbedürfnisse an Ernährung, Bekleidung, etc. beinhaltet.
- Für den Fall das die Vertriebenen medizinische Hilfe benötigen, sieht das AsylbLG eine Kostenübernahme im Fall von akuten Erkrankungen und bei Schmerzzuständen vor. Vor der Behandlung beim Hausarzt wird ein Krankenbehandlungsschein ausgestellt. Dieser kann beim Ausländeramt abgefordert werden. Sollte eine Weiterbehandlung beim Facharzt notwendig werden, wird für jeden Facharzt ein neuer Krankenbehandlungsschein benötigt.
- Unterbringungen in selbstorganisierter Form wird als Nachbarschaftshilfe angesehen. Ein Kostenersatz ist dafür nicht vorgesehen. Sollte durch die Vertriebenen eine Wohnung angemietet werden, sind die Richtwerte für die Kosten der Unterkunft im Bereich SGB II/SGB XII zu beachten, sowie für die Heizkosten der jeweils aktuelle bundesweite Heizkostenspiegel.
Wie sind die Vertriebenen aus der Ukraine versichert?
Die ukrainischen Geflüchteten sind nicht regulär in der Krankenversicherung in Deutschland versichert. Aber im Krankheitsfall steht ihnen aufgrund der Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz das allgemeine medizinische Versorgungsangebot zur Verfügung. Dies betrifft sowohl stationäre, ambulante und komplementäre Behandlungsangebote. Zuständig für die Gewährung dieser medizinischen Leistungen ist im Landkreis Leipzig das Ausländeramt. Hier wird bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Behandlungsschein ausgestellt, der dem Arzt vorgelegt wird. Vom Staat nicht abgedeckt sind private Haftpflichtversicherungen oder andere freiwilligen Versicherungen.
Wer über ein Visum einreist und sich nicht bei der Ausländerbehörde registriert hat, sollte eine Auslandskrankenversicherung abschließen.
Was muss gesundheitlich beachtet werden?
Viele Ukrainer müssen für den Covid-19-Impfstatus "geimpft" eine erneute Impfung erhalten, wenn sie mit einem Covid-19-Impfstoff geimpft wurden, der nicht in der EU zugelassenen ist (z.B. Sputnik). Entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission kann die neue Impfserie vier Wochen nach der letzten Impfung begonnen werden. Auch Menschen aus der Ukraine können sich die kostenfreien Impfangebote vor Ort in Anspruch nehmen.
Wo finden die Menschen psychische Unterstützung?
Psychosoziales Zentrum für Geflüchtete Leipzig
Peterssteinweg 3
04107 Leipzig
Telefon: 0341/ 92787712
Email: psz@mosaik-leipzig.de
Website: www.mosaik-leipzig.de
Dürfen Ukrainer nach der Ankunft in Deutschland sofort arbeiten?
Arbeiten dürfen sie erst, wenn Ihnen die Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel erteilt hat, aus dem hervorgeht, dass eine Beschäftigungserlaubnis erteilt wurde. Mit dem vorübergehenden Schutzstatus für Geflüchtete (§ 24 Aufenthaltsgesetz) werden ukrainische Staatsbürger vorausssichtlich auch hier arbeiten können. Voraussetzung dafür ist allerdings die Anmeldung/registrierung bei Ausländeramt.
Wie kann ich meine in der Ukraine erworbenen Abschlüsse anerkennen lassen?
Wer einen ausländischen Schul- oder Berufsabschluss hat, kann diesen in Deutschland anerkennen lassen. Im Anerkennungsverfahren wird der Abschluss mit einem ähnlichen deutschen Abschluss verglichen. Wenn der Abschluss als gleichwertig anerkannt wird, erhalten die Antragssteller einen entsprechenden Bescheid.
Auf www.anerkennung-in-deutschland.de gibt es mehrsprachige Informationen zum Verfahren.
Muss mein Kind die Schule besuchen? Was muss ich beachten?
Alle Kinder ab sechs bzw. sieben Jahren gelten in Deutschland als schulpflichtig und müssen in die Schule gehen. Bitte beachten: Wenn Ihr Kind in Deutschland in eine Schule oder Kindertagesstätte besuchen wird, muss es gegen Masern geimpft sein und dies auch nachweisen. Die Impfungen führen Kinderärztinnen und Kinderärzte sowie Hausärzte durch.
Welche Schulen gibt es und wie melde ich mein Kind dort an?
Wenn Sie Fragen zur Schulaufnahme und zum Schulsystem in Deutschland haben helfen die Koordinatorinnen und Koordinatoren Migration/Integration des Sächsischen Landesamtes für Schule und Bildung weiter. Für den Landkreis Leipzig ist zuständig ist:
Frau Dr. Christine Mäkert
Nonnenstraße 17 a
04229 Leipzig
Telefon: +49 341 4945-725
E-Mail: christine.maekert@lasub.smk.sachsen.de
Mein Kind spricht kein Deutsch, wie kann es die Sprache erwerben?
In Sachsen gibt es das Integrationskonzept der Vorbereitungsklassen in den Schulen. Dadurch können die Kinder mit zunehmenden Erwerb der deutschen Sprache schrittweise in den normalen Unterricht integriert werden. Derzeit stehen sachsenweit 3.700 Plätze in den Vorbereitungsklassen zur Verfügung.
Einreise mit Hund, Katze oder Frettchen, was ist zu beachten?
Die Ukraine ist in Bezug auf die Tollwut ein nicht gelistetes Drittland. Demnach sind bei der Einreise dieser Tiere, die Bedingungen für die Einreise aus einem nicht-gelisteten Drittland zu erfüllen. Aufgrund der aktuellen Situation wurden vorübergehend erleichterte Bedingungen geschaffen. Das bedeutet, Sie können mit Ihrem Haustier bis auf bis auf Weiteres aus der Ukraine einreisen, ohne vorab eine Genehmigung beantragen zu müssen. Die Einreise von Haustieren muss aber angezeigt werden. Bitte nutzen hierfür Sie dieses Formular(PDF, 264 kB)und senden es an lueva@lk-l.de
Um einen Mindestschutz vor Tollwut zu gewährleisten, gelten in Sachsen folgende Bedingungen für den Umgang den Hunden, Katzen oder Frettchen:
- Wenn keine Impfung gegen Tollwut vorliegt oder nachgewiesen werden kann: Es muss eine Impfung gegen Tollwut erfolgen. Das Tier muss für 21 Tage nach einer Impfung in Quarantäne.
- Wenn eine Impfung vorliegt und nachgewiesen werden kann: Das Tier muss zunächst in Quarantäne und der Antikörpertiter bestimmt werden um eine belastbare Immunität nachzuweisen. Die Auswertung der Blutuntersuchung und damit das Ende der Quarantäne kann frühestens nach 72 Stunden erfolgen.
- Sollten alle Einreisebestimmungen in die EU vorher erfüllt worden sein (anerkannte Impfung und Nachweis dessen über eine Antikörpertiterbestimmung) entfallen die o.g. Maßnahmen.
Die Quarantäne kann in den Wohnräumen des Tierhalters (sog. Heimquarantäne) erfolgen. Damit wird der Tierhalter nicht von seinem Tier getrennt und kann sein Tier selbst versorgen.
Wenn diese Isolierung nicht möglich ist, setzten Sie sich bitte mit dem Veterinäramt des Landkreis Leipzig in Verbindung: lueva@lk-l.de. Bitte nutzen Sie diese Mailadresse auch bei Fragen zum Gesundheitsstatus des Tieres, bei Fragen zur Isolierung, Antikörper-Titer Bestimmung, Tollwut-Impfung, Mikrochipping oder wenn Sie zusätzlich einen EU-Heimtierausweis ausgestellt haben möchten.
Personen und Tierhalter, die mit Hunden und Katzen aus der Ukraine Kontakt haben, werden im Hinblick auf eine mögliche Übertragung der Tollwut gebeten, besonders auf Hygienemaßnahmen zu achten. Insgesamt wird aber davon ausgegangen, dass das Risiko einer Tollwuteinschleppung durch Hunde und Katzen im Zuge der zu erwartenden Flüchtlingswellen gering ist.
Weitere Informationen auch in ukrainischer Sprache:
https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/einreise-heimtiere-ukraine.html
Der Wunsch zu helfen, ist sehr groß. Die Gemeinde Bennewitz hat entschieden, keine eigene Spendenaktion zu starten. Einige Städte und Gemeinden im Landkreis haben sich jedoch für eigene Aktionen entscheiden. Die Informationen dazu finden Sie meist auf den Webseiten der jeweiligen Kommune.
Geldspenden
Viele weiteren Organisationen und Hilfswerke rufen bereits zu Spenden auf, z.B.:
Aktion Deutschland hilft e.V. – Bündnis deutscher Hilfsorganisationen
www.aktion–deutschland-hilft.de
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE62 3702 0500 0000 1020 30
Spenden-Stichwort: Nothilfe Ukraine
Deutsches Rotes Kreuz
www.drk.de IBAN: DE63370205000005023307
BIC: BFSWDE33XXX
Stichwort: Nothilfe Ukraine
Ärzte ohne Grenzen e.V.
www.aerzte-ohne-grenzen.de
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE72 3702 0500 0009 7097 00
UNO-Flüchtlingshilfe
www.uno-fluechtlingshilfe.de/
Sparkasse Köln Bonn
IBAN: DE78 3705 0198 0020 0088 50
Seriöse Organisationen finden Sie auch auf der Webseite es Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI), das ein Prüfsiegel für sichere Spenden vergibt.
Sachspenden
Im Moment werden über die Gemeinde Bennewitz keine Sachspenden entgegengenommen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass Verteilung der Spendenmittel sehr schwierig und aufwändig ist. Sofern es Ihnen möglich ist, helfen jedoch Spendenaktionen für die konkreten Personen bei den Wohlfahrtsverbänden.
Wer Kleidung oder Ausstattung für die hier ankommenden vertriebenen Menschen spenden möchte der sollte die Kleiderkammern und Sozialkaufhäuser in den Städten und Gemeinden nutzen.
Die im MDV zusammengeschlossenen Nahverkehrsunternehmen befördern derzeit Flüchtende aus der Ukraine kostenfrei in den S-Bahnen, Züge, Straßenbahnen und Busse im gesamten MDV-Gebiet sowie die S-Bahnen und Züge im MDV-Nordgebiet, es muss dazu lediglich ein Ausweisdo-kument vorgezeigt werden.
Bitte informieren Sie sich jeweils, ob diese Sonderregelungen noch gelten, sie sollen vorrangig die allererste Zeit der Einreise und Ankunft in Deutschland vereinfachen.
Wer ist Landkreis Leipzig für mich zuständig?
Im Landkreis Leipzig ist das Ausländeramt für die Unterbringung und finanzielle Unterstützung der erste Ansprechpartner:
Ausländeramt des Landkreis Leipzig
Bahnhofstraße 5, Gebäude 42, 04668 Grimma oder
Außenstelle: Stauffenbergstraße 4, Haus 4, 04552 Borna
Anmeldung im Landkreis Leipzig – Kontakt per Mail an registrierung.ukraine@lk-l.de
Bitte beachten: Es handelt sich hierbei noch nicht um die offizielle Erstregistrierung! Diese wird später noch erforderlich.
Wir bitten um Angabe folgender Punkte:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Tag der Einreise nach Deutschland
- Aufenthaltsort: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort
- Erreichbarkeit per Telefon und Mail
- Ggf. Kontaktperson mit Erreichbarkeit für Rückfragen
Unterbringung Kontakt per Mail unterbringung.asyl@lk-l.de oder Telefon 03433 241 4720
Ich habe noch keine Unterkunft, wohin wende ich mich?
Sollten die Vertriebenen im Landkreis noch keine Unterkunft haben, suchen Sie bitte die Aufnahmeeinrichtung Mockau III in 04356 Leipzig, Graf-Zeppelin- Ring 6 auf oder wenden sich an unterbringung.asyl@lk-l.de; Telefon: 03433 241 4720.
FAQ´s des Bundes (mehrsprachig)
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/ministerium/ukraine-krieg/faq-ukraine-artikel.html
FAQ´s des BAMMF (mehrsprachig):
Informationen des Auswärtigen Amtes zur Situation in der Ukraine: