Friedensrichter der Gemeinde Bennewitz
Friedensrichter
Dieter Leopold
Vom Gemeinderat Bennewitz für die
Legislatur 2016 - 2020 gewählt und vom
Amtsgericht Grimma vereidigt.
Das Verfahren vor der gemeindlichen Schiedsstelle dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien gütlich beizulegen. Der Friedensrichter kann in den im Gesetz aufgezeichneten bürgerlich-rechtlichen und strafrechtlichen Rechtsstreitigkeiten schlichtend tätig werden. Das Informationsgespräch zur Sprechstunde beim Friedensrichter ist kostenfrei.
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Bennewitz,
überall dort, wo Menschen mit Menschen zu tun haben, miteinander leben und arbeiten, kann es schnell zu Meinungsverschiedenheiten kommen. Dabei fällt es den unmittelbar Beteiligten mitunter schwer, ihre Auseinandersetzungen allein beizulegen. Es bedarf dann der Einschaltung einer unabhängigen Stelle, um die streitigen Fragen zu klären und den Konflikt zu bereinigen.
Streitfälle müssen jedoch nicht immer vor den Gerichten ausgetragen werden!
Denn all zu oft steht der Kläger am Ende dieses langen Weges trotz des im wahrsten Sinne des Wortes "erstrittenen" Urteils vor einem Scherbenhaufen: Die Rechtsfrage ist zwar möglicherweise zu seinen Gunsten entschieden worden, die menschliche Beziehung mit dem anderen Beteiligten oftmals aber für immer gestört.
Erst hinterher stellt sich dann die Frage, ob Gesprächsbereitschaft und ein wenig Entgegenkommen für beide Seiten besser gewesen wären, da die Beteiligten häufig als Nachbarn, Geschäftspartner oder sonst im täglichen Leben weiterhin miteinander auskommen müssen.
• Mit der Schiedsstelle der Gemeinde Bennewitz haben Sie in lhrer unmittelbaren Nähe eine Einrichtung, die lhnen bei Zivilstreitigkeiten des täglichen Lebens und bei kleinen Strafsachen eine schnelle, kostengünstige und kompetente Hilfestellung bietet.
• Die Kosten für eine Schlichtungsverhandlung betragen hier zwischen 10 und 50 Euro, zuzüglich der entstandenen Auslagen.
• Ihr Anliegen können Sie persönlich in der Schiedsstelle und auch außerhalb der monatlichen Sprechtage schriftlich, telefonisch oder per E- Mail vortragen.
• Dieser Antrag muss neben den Angaben zu den Parteien auch den Grund der Beschuldigung/Forderung enthalten.
Vor Anberaumung einer Schlichtungsverhandlung ist in der Regel ein Kostenvorschuss von 50 Euro bei der Antragstellung zu entrichten.
• Das Ergebnis der Streitschlichtung durch die Schiedsstelle ist der auf 30 Jahre vollstreckbare Vergleich in einem Protokoll, das von den Parteien unterschrieben wird. Der Vergleich ist dann 30 Jahre lang vollstreckbar!
(Das bedeutet: Erfüllt eine Partei die im Vergleich vereinbarten Auflagen nicht, so kann die andere eine Ausfertigung des Protokolls verlangen, um die Zwangsvollstreckung zu betreiben.)
Der Vergleich beinhaltet in der Regel auch die Vereinbarung der Parteien über die Bezahlung der Kosten des Verfahrens. Auf Verlangen bekommen die Parteien eine Abschrift des Protokolls.
• Bei einem Schlichtungsversuch in der Schiedsstelle büßen Sie auch keine Rechtspositionen ein. Kommt eine Einigung nicht zustande, haben Sie immer noch die Möglichkeit, das Gericht anzurufen und gegebenenfalls durch einen Mahnbescheid oder eine Klage die Verjährung zu verhindern.
• lch möchte Sie daher ermuntern, zunächst eine außergerichtliche Schlichtung durch die Schiedsstelle in Betracht zu ziehen.
Gern helfe ich lhnen, den Konflikt für alle Beteiligten so schonend wie möglich beizulegen.