Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Bennewitz
Eine Gleichstellungsbeauftragte (auch: Frauenbeauftragte, Beauftragte für Chancengleichheit, Frauenbüro, Gleichstellungsamt, Gleichstellungsstelle oder Frauenvertreterin) ist in der Bundesrepublik Deutschland eine Person oder eine Stelle innerhalb einer Behörde, einer sozialen Einrichtung, einer Gemeinde oder eines Unternehmens, die sich mit der Förderung und Durchsetzung der Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern befasst und für die jeweilige Institution oder das jeweilige Unternehmen interne Aufgaben wahrnimmt. In Städten, Gemeinden und Kreisverwaltungen kann die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten auch dem Kommunalen Frauenbüro der Gebietskörperschaften zugeordnet werden, z. B. nach § 14 Abs. 1 Satz 3 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG).
https://www.gleichstellung.sachsen.de/28103.html
Ich begrüße Sie herzlich auf meiner Webseite.
Gleichstellung von Frauen ist nach wie vor ein aktuelles Thema.
Als Gleichstellungsbeauftragte setze ich mich dafür ein, dass Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen die gleichen Chancen und die gleichen Perspektiven wie Männer erhalten. Einige Fortschritte sind erreicht. Frauen haben bei Qualifikation und Bildung aufgeholt, liegen in vielen Bereichen vor den Männern. Trotzdem verdienen Frauen insgesamt 21 % weniger als Männer und haben im Schnitt knapp 60% weniger Alterseinkünfte. Frauen sind in den Führungspositionen von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft noch immer selten anzutreffen und auf dem Arbeitsmarkt bestehen immer noch gravierende Unterschiede. Auch wenn junge Frauen gute schulische Ausgangsbedingungen haben, entscheiden sie sich noch immer überproportional häufig für „typisch weibliche“ Berufsfelder oder Studienfächer. Sie schöpfen ihre Berufsmöglichkeiten nicht aus.
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte
Nach § 64 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in Verbindung mit § 60 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen sind in Gemeinden mit eigener Verwaltung Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. In Städten mit mehr als 20.000 Einwohnern sowie in den Landkreisen soll ihre Tätigkeit hauptamtlich sein. Sie sind unabhängig und weisungsfrei. Näheres regeln die Hauptsatzungen. Näheres zur Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, aber auch Grundlegendes zu Gleichstellungsfragen finden Sie im Handbuch für kommunale Gleichstellungsarbeit in Sachsen. Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sind im Freistaat Sachsen in der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Sachsens organisiert.
Standort- / Geobezug
Gebäude, Institutionen, sonstige Einrichtungen
- Gemeindeverwaltung Bennewitz, Bahnhofstraße 24, 04828 Bennewitz