Jahresabschlüsse der Gemeinde Bennewitz
Die Gemeinde Bennewitz hat wie jede Kommune nach Schluss eines jeden Haushaltsjahres (31.12. eines jeden Jahres) einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss ist das Gegenstück zum Haushaltsplan.
Während der Haushaltsplan auf die Zukunft gerichtet ist und der Planung des gemeindlichen Ressourcenaufkommens und - verbrauchs dient, ist im Jahresabschluss das Ergebnis des Verwaltungshandelns im abgelaufenen Haushaltsjahr nachzuweisen.
Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln.
Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen sowie dem Anhang. Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.
Hinweis zur Auslegung des Jahresabschlusses
Gemäß § 88 c) Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung ab 20.07.2019 ist der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses ortsüblich bekannt zu geben. Der Jahresabschluss ist mit der Bekanntgabe des Feststellungsbeschlusses öffentlich auszulegen oder elektronisch zur Verfügung zu stellen.
Ansprechpartner/in
Andra Grunwald![]() | |
Leiterin FB FinanzenGemeindeverwaltung Bennewitz, Zimmer 218 - Leiterin FB Finanzen // 1. OG Bahnhofstraße 24 04828 Bennewitz Telefon: 03425 893229 E-Mail: grunwald@gemeinde-bennewitz.de Aufgaben: |
Dokumente
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Jahresabschluss 2013 (14 MB) |
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Jahresabschluss 2014 (15 MB) |